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Wirtschaftsgüter

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Wirtschaftsgüter sind alle selbstständig bewertbaren Güter, die einen wirtschaftlichen Wert haben und dem Betrieb oder Vermögen dienen (z. B. Sachen, Rechte oder immaterielle Güter). (vgl. Puke 2023, S. 300)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft einen Laptop für 1.500 €. Der Laptop ist ein Wirtschaftsgut, da er einen wirtschaftlichen Wert besitzt und selbstständig genutzt und bewertet werden kann.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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