Wirtschaftsgut
- Andreas Armster

- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Wirtschaftsgut ist ein bewertbarer und übertragbarer Vorteil (z. B. Sachen, Rechte oder sonstige Vorteile), der dem Unternehmen langfristig dient und in der Bilanz ausgewiesen werden kann. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 82 f.)
Beispiele: Maschine, Firmenwagen, Grundstück, Patent, Software, Warenbestand
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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