Wirtschaftlicher Verein
Ein wirtschaftlicher Verein liegt zum Beispiel vor, wenn sich mehrere Personen zu einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zusammenschließen, um sich gegenseitig gegen bestimmte Risiken zu versichern, etwa ein regionaler Versicherungsverein, der ausschließlich Landwirte einer Region gegen Hagelschäden absichert und dabei wirtschaftlich (gewinnorientiert) arbeitet. (vgl. Weilinger 2022, S. 23)
Beispiel: Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), bei dem sich Personen zusammenschließen, um sich gegenseitig zu versichern, etwa ein regionaler Versicherungsverein, der Landwirten Versicherungsschutz bietet und wirtschaftlich, aber nicht für externe Aktionäre, sondern für seine Mitglieder arbeitet.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas




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