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Wirtschaftlicher Eigentümer

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist die Person, die ein Wirtschaftsgut tatsächlich beherrscht und nutzt, auch wenn sie nicht der rechtliche Eigentümer ist. (vgl. Puke 2023, S. 299)


Beispiel: Ein Unternehmen nutzt eine Maschine im Rahmen eines Finanzierungsleasings und trägt alle Chancen und Risiken. Steuerlich gilt das Unternehmen als wirtschaftlicher Eigentümer der Maschine.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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