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Wirtschaftliche Halbreingewinn

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Der wirtschaftliche Halbreingewinn ist ein Zwischenergebnis des Unternehmens. Im Handelsbetrieb ergibt er sich aus dem Rohgewinn abzüglich bestimmter Betriebsausgaben, ausgenommen Gehälter, Löhne, Raumkosten und Gewerbesteuer. Im Fertigungsbetrieb ergibt er sich aus dem Rohgewinn abzüglich bestimmter Betriebsausgaben, wobei Gehälter und Löhne außerhalb der Fertigung, Mieten und Gewerbesteuer nicht abgezogen werden. (vgl. Puke 2023, S. 143)


Beispiel: Ein Handelsbetrieb erzielt 100.000 € Rohgewinn. Nach Abzug der berücksichtigten Betriebsausgaben beträgt der wirtschaftliche Halbreingewinn 70.000 €.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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