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Wirtschaftliche Einheit

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine wirtschaftliche Einheit ist die Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsgüter, die dem gleichen Zweck dienen und demselben Eigentümer gehören, und steuerlich als eine Einheit bewertet werden. (vgl. Puke 2023, S. 299)


Beispiel: Ein Wohnhaus mit dem dazugehörigen Grundstück wird als eine wirtschaftliche Einheit bewertet, da beide demselben Eigentümer gehören und zusammen genutzt werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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