Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Die wirtschaftliche Betrachtungsweise besagt, dass für die steuerliche Beurteilung der wirtschaftliche Gehalt eines Sachverhalts entscheidend ist und nicht allein seine rechtliche Form. (vgl. Puke 2023, S. 299)
Beispiel: Ein Vertrag wird als „Mietvertrag“ bezeichnet, entspricht wirtschaftlich aber einem Ratenkauf. Steuerlich wird er daher wie ein Kauf behandelt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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