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Wirkungszwecksteuer

Eine Wirkungszwecksteuer ist eine Steuer, die vor allem das Verhalten der Bürger oder Unternehmen lenken soll und nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung dient. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 236)


Beispiel: Eine hohe Tabaksteuer soll das Rauchen verringern. Wenn dadurch weniger Menschen rauchen, hat die Steuer ihren Lenkungszweck erreicht.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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