Wirkungszwecksteuer
- Andreas Armster

- vor 7 Stunden
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Eine Wirkungszwecksteuer ist eine Steuer, die vor allem das Verhalten der Bürger oder Unternehmen lenken soll und nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung dient. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 236)
Beispiel: Eine hohe Tabaksteuer soll das Rauchen verringern. Wenn dadurch weniger Menschen rauchen, hat die Steuer ihren Lenkungszweck erreicht.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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