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Willkürreserven

Willkürreserven sind unzulässige stille Rücklagen, die durch bewusste Verstöße gegen zwingende Bilanzierungsvorschriften entstehen, etwa durch Nichtaktivierung aktivierungspflichtiger Vermögensgegenstände oder Bildung fiktiver Rückstellungen. (vgl. Roos 2024, S. 298)


Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt eine Maschine für 100.000 €, verbucht den Betrag jedoch vollständig als Aufwand, obwohl sie aktivierungspflichtig ist. Dadurch wird das Eigenkapital bewusst zu niedrig ausgewiesen. Die entstehende Differenz stellt eine unzulässige Willkürreserve dar.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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