Willenserklärung
- Andreas Armster

- 17. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Willenserklärung ist eine private Äußerung, mit der eine Person bewusst eine Rechtsfolge herbeiführen will. Sie setzt eine Erklärung (mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten) sowie den Rechtsbindungswillen voraus. Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Willenserklärung. Manche Willenserklärungen sind empfangsbedürftig (z. B. Kündigungen), andere nicht (z. B. Testament). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 24 ff.)
Beispiel: Wer in ein Parkhaus einfährt und ein Ticket zieht, gibt durch sein Verhalten eine Willenserklärung zum Abschluss eines Parkvertrages ab.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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