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Wiederbeschaffungszeitpunkt

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Der Wiederbeschaffungszeitpunkt bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Anlagegut aus dem Produktionsprozess ausscheidet und ersetzt werden muss, damit das Unternehmen seine Produktion auf demselben Niveau fortführen kann. Er kann mit dem Zeitpunkt der vollständigen buchmäßigen Abschreibung übereinstimmen, muss es aber nicht. Wird das Anlagegut nach der Abschreibung weiter genutzt oder scheidet es vorzeitig aus, beispielsweise durch einen Maschinenschaden, weicht der Wiederbeschaffungszeitpunkt vom Abschreibungszeitpunkt ab. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 259 f.)


Beispiel: Eine Maschine wird über zehn Jahre abgeschrieben und ist danach vollständig abgeschrieben. Sie funktioniert jedoch noch weitere drei Jahre zuverlässig. Das Unternehmen muss sie daher erst nach 13 Jahren ersetzen. Der Wiederbeschaffungszeitpunkt liegt somit drei Jahre nach dem Zeitpunkt der vollständigen buchmäßigen Abschreibung.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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