Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein Unternehmen am Bilanzstichtag aufbringen müsste, um einen vorhandenen Vermögensgegenstand durch einen gleichartigen und gleichwertigen Gegenstand zu ersetzen. Er entspricht damit dem aktuellen Wiederbeschaffungspreis. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)
Beispiel: Eine Maschine wurde vor einigen Jahren für 80.000 € gekauft. Eine gleichwertige neue Maschine kostet am Bilanzstichtag 100.000 €. Der Wiederbeschaffungswert beträgt somit 100.000 €.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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