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Wiederbeschaffungspreis

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Der Wiederbeschaffungspreis bezeichnet den Preis, der zum Zeitpunkt der Wiederbeschaffung für die erneute Bereitstellung eines Produktionsfaktors gezahlt werden muss. Es handelt sich um einen noch nicht realisierten Wert, der beispielsweise durch Inflation über den ursprünglichen Anschaffungskosten oder dem aktuellen Tagespreis liegen kann. Unternehmen, die ihre Substanz erhalten wollen, orientieren sich bei der Bewertung verbrauchter oder genutzter Produktionsfaktoren an den Wiederbeschaffungspreisen. Diese dienen auch als Grundlage für kalkulatorische Abschreibungen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 259)


Beispiel: Eine Produktionsmaschine wurde vor fünf Jahren für 100.000 € gekauft. Eine vergleichbare neue Maschine kostet heute aufgrund gestiegener Preise 140.000 €. Der Wiederbeschaffungspreis beträgt somit 140.000 €. Möchte das Unternehmen nach zehn Jahren wieder eine vergleichbare Maschine anschaffen, kann es die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungswerts von 140.000 € statt der ursprünglichen Anschaffungskosten berechnen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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