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Wiederanlaufkosten

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Wiederanlaufkosten sind Kosten, die nach einer vorübergehenden Stilllegung bei der Wiederinbetriebnahme von Anlagen entstehen. Dazu zählen beispielsweise Reparaturkosten, Kosten für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und für das Anlernen neuen Personals. Sie hängen nicht zwangsläufig von der Dauer der Stilllegung ab und müssen bei Entscheidungen über Stilllegungen berücksichtigt werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 259)


Beispiel: Ein Produktionsbetrieb legt seine Fertigungsanlage für drei Monate still. Für die Wiederaufnahme der Produktion fallen 4.000 € Reparaturkosten, 2.000 € für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und 3.000 € für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter an. Die Wiederanlaufkosten betragen insgesamt 9.000 € und sollten bei der Entscheidung über die Stilllegung berücksichtigt werden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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