Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei ordentlicher Kündigung
Das Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei ordentlicher Kündigung ist das Recht des Betriebsrats, einer Kündigung innerhalb einer Woche schriftlich zu widersprechen, wenn gesetzlich festgelegte Gründe vorliegen, beispielsweise eine fehlerhafte soziale Auswahl oder die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers. Dadurch wird der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers gestärkt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 708)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird gekündigt, obwohl er nach einer kurzen Fortbildung auf einer anderen freien Stelle im Unternehmen weiterarbeiten könnte. Der Betriebsrat widerspricht der Kündigung schriftlich und unterstützt so den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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