Widerruf einer Willenserklärung
Der Widerruf einer Willenserklärung bedeutet, dass eine Person ihre Erklärung zurücknimmt. Geht der Widerruf dem Empfänger vor oder gleichzeitig mit der ursprünglichen Willenserklärung zu, wird diese nicht wirksam (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei bestimmten Verbraucherverträgen ist ein Widerruf auch nach Vertragsschluss möglich, beispielsweise bei Onlinekäufen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 44 ff.)
Beispiel: Verkäufer V schickt Käufer K einen Brief, in dem er ihm sein Auto für 1.000 € anbietet. Kurz darauf widerruft V sein Angebot. Beide Briefe werden gleichzeitig in den Briefkasten von K eingeworfen. Das Kaufangebot wird dadurch nicht wirksam.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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