top of page
Affiliate.png

Wettbewerbsverbot

16. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Wettbewerbsverbot ist eine gesetzliche oder vertragliche Regelung, die Arbeitnehmern oder Auszubildenden untersagt, ihrem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Während des Arbeitsverhältnisses gilt dieses Verbot grundsätzlich automatisch, nach dessen Beendigung nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 707 f.)


Beispiel: Ein Angestellter eines Softwareunternehmens darf während seines Arbeitsverhältnisses nicht gleichzeitig für ein konkurrierendes Unternehmen tätig sein oder ein eigenes Konkurrenzunternehmen gründen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page