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Wettbewerbsprinzip

16. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Wettbewerbsprinzip ist ein wirtschaftspolitischer Grundsatz, der einen funktionsfähigen Wettbewerb zwischen Anbietern sicherstellen soll, um die Interessen der Verbraucher zu schützen und faire Marktbedingungen zu gewährleisten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 707)


Beispiel: Mehrere Supermarktketten konkurrieren miteinander um Kunden. Dadurch entstehen günstigere Preise, eine größere Produktauswahl und bessere Serviceleistungen für die Verbraucher.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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