Wettbewerbspolitik
Die Wettbewerbspolitik ist ein Teil der marktwirtschaftlichen Ordnungspolitik, der darauf abzielt, Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und einen fairen sowie funktionsfähigen Wettbewerb auf den Märkten zu sichern. Sie richtet sich insbesondere gegen Kartelle, Monopole und marktbeherrschende Unternehmen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 704 ff.)
Beispiel: Wenn sich zwei große Unternehmen zusammenschließen wollen und dadurch den Wettbewerb erheblich einschränken würden, kann das Bundeskartellamt die Fusion untersagen oder nur unter bestimmten Auflagen genehmigen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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