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Wettbewerbsabrede

20. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Wettbewerbsabrede bezeichnet eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und seinem ehemaligen Arbeitgeber, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mit dem früheren Arbeitgeber zu konkurrieren. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich beispielsweise, für einen bestimmten Zeitraum nicht bei einem Konkurrenzunternehmen tätig zu werden. Dafür erhält er grundsätzlich eine Karenzentschädigung. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)


Beispiel: Ein Vertriebsleiter eines Unternehmens vereinbart, nach seinem Ausscheiden ein Jahr lang nicht für einen direkten Konkurrenten tätig zu sein. Im Gegenzug erhält er während dieser Zeit eine vereinbarte Entschädigung.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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