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Wesentliche Beteiligung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn eine Person innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war. Gewinne aus dem Verkauf dieser Anteile zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. (vgl. Puke 2023, S. 298)


Beispiel: Eine Person hält 5 % der Anteile an einer GmbH und verkauft diese mit 20.000 € Gewinn. Da die Beteiligung über 1 % liegt, ist der Veräußerungsgewinn steuerlich zu berücksichtigen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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