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Wertzuwachssteuer

29. Juni
1 Min. Lesezeit

Eine Wertzuwachssteuer ist eine Steuer auf den Wertzuwachs von Vermögensgegenständen, also auf die Differenz zwischen dem früheren und dem aktuellen Wert. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 235 f.)


Beispiel: Ein Grundstück wird für 200.000 € gekauft und später für 300.000 € verkauft. Der Wertzuwachs von 100.000 € kann der Wertzuwachsbesteuerung unterliegen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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