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Wertzahlverfahren

Das Wertzahlverfahren ist ein analytisches Verfahren der Arbeitsbewertung, bei dem einzelne Anforderungsarten einer Stelle (z. B. Wissen, Erfahrung, Kommunikation) in definierte Bewertungsstufen mit zugeordneten Punktwerten (Wertzahlen) eingeteilt werden. Die Punkte aller Anforderungsarten werden für eine Stelle addiert und einer Entgeltgruppe zugeordnet. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 428 f.)


Beispiel: Die Stelle eines Sachbearbeiters wird nach dem Wertzahlverfahren bewertet: Für „Wissen und Können“ erhält die Stelle 15 Punkte (z. B. Fachausbildung), für „Erfahrung“ 4 Punkte (zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung), für „Denken“ 6 Punkte (einfache Analyseaufgaben), für „Handlungsspielraum“ 5 Punkte (vorgegebene Entscheidungsfreiheit) und für „Kommunikation“ 8 Punkte (häufiger Austausch mit anderen Abteilungen). In Summe ergeben sich 38 Punkte, was zur Einordnung in Entgeltgruppe 4 führt.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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