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Wertsteigerung

Eine Wertsteigerung liegt vor, wenn der Wert eines Vermögensgegenstandes steigt. Dadurch erhöht sich der Wert in der Bilanz und das Eigenkapital, gleichzeitig entsteht ein Ertrag in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung. Dieser Vorgang wird als Zuschreibung bezeichnet und dient der Rückgängigmachung früherer außerplanmäßiger Abschreibungen, soweit die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 114)


Beispiel: Ein Vermögensgegenstand, der ursprünglich 500 € wert war, wurde zuvor außerplanmäßig abgeschrieben. Später steigt sein Wert auf 900 €, da die Gründe für die Wertminderung entfallen sind. In der Bilanz wird der Wert nun mit 900 € angesetzt, das Eigenkapital erhöht sich um 400 €, und in der Gewinn- und Verlustrechnung wird ein Ertrag von 400 € erfasst.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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