top of page
Affiliate.png

Wertaufholungsrücklage

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Die Wertaufholungsrücklage ist eine Rücklage bei Kapitalgesellschaften, in der der Eigenkapitalanteil aus Wertaufholungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögen und Umlaufvermögens sowie aus bestimmten steuerlich gebildeten Passivposten erfasst wird, sofern diese nicht im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen werden dürfen. Die Rücklage kann in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Sie ist entweder gesondert in der Bilanz auszuweisen oder im Anhang anzugeben. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 257)


Beispiel: Eine GmbH schreibt eine Maschine nach einer Wertminderung später um 20.000 € wieder auf. Der dadurch entstehende Eigenkapitalanteil wird in einer Wertaufholungsrücklage erfasst. Die GmbH weist diese Rücklage gesondert in der Bilanz aus oder erläutert sie im Anhang.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page