Wertaufholung
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Eine Wertaufholung ist die verpflichtende Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands, wenn die Gründe für eine frühere außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Dabei wird der Wert bis maximal zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zugeschrieben. Für den Firmenwert ist eine Wertaufholung gesetzlich ausgeschlossen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 115)
Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Maschine, die ursprünglich 50.000 € gekostet hat. Aufgrund eines vorübergehenden technischen Defekts wurde sie im Vorjahr außerplanmäßig auf 30.000 € abgeschrieben. Im aktuellen Jahr wird der Defekt vollständig behoben, und die Maschine arbeitet wieder wie zuvor. Da der Grund für die Wertminderung weggefallen ist, muss das Unternehmen eine Wertaufholung durchführen. Der Buchwert wird daher um 20.000 € auf die fortgeschriebenen Anschaffungskosten angehoben, und der Betrag von 20.000 € wird als Ertrag in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung erfasst.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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