Wertaufhellungstheorie
Die Wertaufhellungstheorie besagt, dass Tatsachen, die zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung bekannt werden und die Verhältnisse am Bilanzstichtag betreffen, bei der Bilanzbewertung berücksichtigt werden. (vgl. Puke 2023, S. 296 f.)
Beispiel: Ein Kunde war bereits am Bilanzstichtag zahlungsunfähig. Dies wird jedoch erst zwei Wochen später bekannt. Die Forderung muss in der Bilanz zum Stichtag entsprechend wertberichtigt werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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