Werkvertrag
- Andreas Armster

- 28. Sept.
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Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Erfolgs (Werk) verpflichtet – z. B. die Reparatur, der Bau oder die Erstellung eines Programms – und der Besteller dafür eine Vergütung zahlen muss. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 241 f.)
Beispiel: Ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker damit, sein Badezimmer zu fliesen. Der Handwerker verpflichtet sich, die Fliesen fachgerecht zu verlegen (Erfolg), und der Hausbesitzer zahlt ihm dafür 1.500 €.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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