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Werkmietwohnung

16. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Werkmietwohnung ist eine Wohnung des Arbeitgebers, die einem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses vermietet wird. Die Regelungen zur Vergabe, Kündigung und Nutzung unterliegen dabei dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 695)


Beispiel: Ein Krankenhaus vermietet seinen Pflegekräften Wohnungen in einem eigenen Wohngebäude in der Nähe des Arbeitsplatzes. Diese Wohnungen werden als Werkmietwohnungen bezeichnet.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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