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Werk­lieferungsvertrag

20. Sept.
1 Min. Lesezeit

Der Werk­lieferungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Hersteller verpflichtet, ein bestimmtes Werk aus einem von ihm zu beschaffenden oder herzustellenden Material herzustellen und abzuliefern. Der Besteller zahlt dafür die vereinbarte Vergütung. Es gelten grundsätzlich die Vorschriften des Werkvertragsrechts, insbesondere die Regeln zur Mängelhaftung. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen bestellt bei einem Hersteller 100 individuell angefertigte Metallteile. Der Hersteller beschafft das benötigte Metall, fertigt die Teile nach den vereinbarten Vorgaben und liefert sie anschließend an das Unternehmen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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