top of page
Affiliate.png

Werklieferung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Unternehmer einen Gegenstand herstellt oder bearbeitet und dabei eigene wesentliche Stoffe verwendet. Die Leistung gilt als Lieferung (§ 3 Abs. 4 UStG). (vgl. Puke 2023, S. 296)


Beispiel: Ein Küchenbauer liefert und montiert eine Einbauküche aus eigenem Material beim Kunden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page