Werkleistung
Eine Werkleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer aus einem vom Auftraggeber bereitgestellten Stoff einen gleichartigen Gegenstand herstellt und hierfür einen Werklohn erhält. Das Entgelt richtet sich nach der Werkleistung und nicht nach dem Wert des verwendeten Stoffes (§ 3 Abs. 10 UStG). (vgl. Puke 2023, S. 296)
Beispiel: Ein Schreiner erhält von einem Kunden das Holz für einen Esstisch. Er fertigt daraus den Tisch und berechnet dem Kunden ausschließlich den Arbeitslohn. Diese Tätigkeit stellt eine Werkleistung dar.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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