top of page
Affiliate.png

Weisungsrecht des Arbeitgebers

16. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers (Direktionsrecht) ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Anweisungen zur Art, zum Inhalt, zum Umfang, zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit der Arbeit zu erteilen, soweit diese nicht bereits durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den Arbeitsvertrag festgelegt sind. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 688)


Beispiel: Ein Arbeitgeber kann festlegen, dass ein Mitarbeiter an einem bestimmten Tag in einer anderen Abteilung arbeitet oder seine Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr statt von 9 bis 17 Uhr beginnt, sofern dies im Rahmen des Arbeitsvertrags zulässig ist.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page