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Weisungsbefugnis

vor 2 Tagen
1 Min. Lesezeit

Weisungsbefugnis bezeichnet das Recht einer Person oder Stelle, anderen Personen oder Organisationseinheiten verbindliche Anweisungen zu geben. Sie ist besonders im Arbeitsverhältnis typisch: Der Arbeitgeber kann beispielsweise festlegen, welche Aufgaben ein Mitarbeiter ausführt, wann er arbeitet und wie die Arbeit erledigt werden soll. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)


Beispiel: Ein Abteilungsleiter weist einen Mitarbeiter an, bis Freitag einen bestimmten Kundenauftrag zu bearbeiten. Der Mitarbeiter hat diese Anweisung im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zu befolgen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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