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Wegezeit

16. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Wegezeit ist die Zeit, die ein Arbeitnehmer für den Weg zwischen seiner Wohnung und dem Arbeitsplatz benötigt. Sie zählt grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 688)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer benötigt morgens 30 Minuten für die Fahrt von seiner Wohnung ins Büro. Diese 30 Minuten gelten als Wegezeit und werden in der Regel nicht vergütet.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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