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Wegeunfall

16. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte ereignet. Er gilt in der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 688)


Beispiel: Eine Arbeitnehmerin stürzt auf dem direkten Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad und verletzt sich am Arm. Da sich der Unfall auf ihrem Arbeitsweg ereignet hat, handelt es sich um einen Wegeunfall.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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