Wechselverbindlichkeiten
Wechselverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus akzeptierten gezogenen Wechseln oder aus selbst ausgestellten Wechseln, bei denen das Unternehmen primär zur Zahlung der Wechselsumme verpflichtet ist und die gesondert in der Bilanz ausgewiesen werden. (vgl. Roos 2024, S. 349)
Beispiel: Ein Unternehmen begleicht eine Lieferantenrechnung nicht sofort, sondern akzeptiert einen vom Lieferanten gezogenen Wechsel über 50.000 € mit späterem Fälligkeitstermin. Der Betrag wird bis zur Zahlung als Wechselverbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag




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