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Wechselregress

vor 2 Tagen
1 Min. Lesezeit

Wechselregress bezeichnet den Rückgriff des Wechselinhabers auf andere Wechselbeteiligte, wenn der Wechsel beim Bezogenen nicht bezahlt wird. Nach der erfolglosen Vorlage des Wechsels und der Ausstellung eines Wechselprotests kann der Wechselinhaber beispielsweise die Indossanten oder den Aussteller zur Zahlung auffordern. Die Wechselbeteiligten haften dabei grundsätzlich gemeinsam für die Wechselsumme. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt einen Wechsel über 10.000 €. Der Bezogene verweigert bei Fälligkeit die Zahlung, woraufhin ein Wechselprotest ausgestellt wird. Der Wechselinhaber kann nun im Rahmen des Wechselregresses beispielsweise einen früheren Indossanten auf Zahlung der 10.000 € in Anspruch nehmen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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