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Wechselprozess

vor 2 Tagen
1 Min. Lesezeit

Der Wechselprozess ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, mit dem der Inhaber eines Wechsels seine Zahlungsforderung schnell und mit einem vollstreckbaren Titel durchsetzen kann. Zuständig ist dabei grundsätzlich das Gericht am Zahlungsort des Wechsels. Wegen der besonderen Anforderungen des Wechselrechts gelten dabei kurze Fristen. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt einen fälligen Wechsel über 10.000 €, der vom Zahlungspflichtigen nicht bezahlt wurde. Der Wechselgläubiger leitet daraufhin ein Wechselverfahren beim zuständigen Gericht ein, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten und die 10.000 € anschließend zwangsweise durchsetzen zu können.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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