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Wechselprotest

vor 2 Tagen
1 Min. Lesezeit

Der Wechselprotest ist eine amtliche Urkunde, die bestätigt, dass ein Wechsel dem Zahlungspflichtigen fristgerecht vorgelegt, aber nicht bezahlt oder eingelöst wurde. Der Protest wird grundsätzlich durch einen Notar oder Gerichtsvollzieher aufgenommen und dient als Nachweis für die Nichtzahlung. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt einen Wechsel über 10.000 €, der am 30. Juni fällig ist. Der Zahlungspflichtige bezahlt den Wechsel trotz Vorlage nicht. Daraufhin lässt der Inhaber durch einen Notar einen Wechselprotest aufnehmen. Damit ist offiziell dokumentiert, dass der Wechsel nicht bezahlt wurde.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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