Wechselprolongation
Wechselprolongation bezeichnet die Verlängerung der Zahlungsfrist eines Wechsels. Wenn der Schuldner den Wechsel zum ursprünglichen Fälligkeitstermin noch nicht bezahlen kann, wird ein neuer Wechsel mit einem späteren Fälligkeitstermin ausgestellt. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen muss einen Wechsel über 10.000 € am 30. Juni bezahlen. Da es zu diesem Zeitpunkt nicht über genügend Geld verfügt, wird zugunsten des Zahlungspflichtigen ein neuer Wechsel mit Fälligkeit am 30. September ausgestellt. Dadurch erhält das Unternehmen drei Monate zusätzlichen Zahlungsaufschub.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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