Wechselnehmer
Der Wechselnehmer (Remittent) ist die Person, an die der im Wechsel genannte Geldbetrag gezahlt werden soll oder die berechtigt ist, die Zahlung zu verlangen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 688)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Wechsel über 5.000 Euro aus, der an seinen Lieferanten zahlbar ist. Der Lieferant ist in diesem Fall der Wechselnehmer und erhält den im Wechsel festgelegten Betrag.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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