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Wechselmahnbescheid

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Wechselmahnbescheid ist ein Mahnbescheid, der wegen einer nicht erfüllten Wechselverbindlichkeit im gerichtlichen Mahnverfahren erlassen wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 688)


Beispiel: Ein Schuldner zahlt den Betrag eines Wechsels nicht fristgerecht. Der Gläubiger beantragt daraufhin einen Wechselmahnbescheid, um die offene Forderung gerichtlich geltend zu machen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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