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Wechselklage

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Wechselklage ist ein besonderes gerichtliches Verfahren (Urkundenprozess), mit dem der Wechselberechtigte aufgrund eines Wechsels schnell einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erlangen kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 687 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält den fälligen Wechselbetrag von seinem Geschäftspartner nicht. Es erhebt eine Wechselklage und kann dadurch zügig einen gerichtlichen Titel zur Durchsetzung seiner Forderung erhalten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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