Wechselgesetz
Das Wechselgesetz (WG) ist das Gesetz, das die rechtlichen Regeln für den Wechsel festlegt. Es bestimmt unter anderem, welche Angaben ein Wechsel enthalten muss, wie ein Wechsel übertragen wird und welche Rechte und Pflichten die beteiligten Personen bei Fälligkeit und Nichtzahlung haben. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Wechsel über 10.000 € aus, der zu einem bestimmten Termin bezahlt werden soll. Das Wechselgesetz regelt, welche Formvorschriften für diesen Wechsel gelten, wie er durch ein Indossament übertragen werden kann und welche Ansprüche der Wechselinhaber hat, wenn der Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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