Wechselbürgschaft
Eine Wechselbürgschaft ist eine Bürgschaft für die Verpflichtung aus einem Wechsel, bei der eine Person oder Bank für die Zahlung eines anderen Wechselbeteiligten einsteht. Im Gegensatz zur normalen Bürgschaft haftet der Wechselbürge unmittelbar und selbstschuldnerisch. Das bedeutet, dass der Gläubiger nicht zuerst versuchen muss, die Zahlung beim eigentlichen Schuldner durchzusetzen. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Wechsel über 20.000 € aus. Eine Bank übernimmt dafür eine Wechselbürgschaft. Kann das Unternehmen den Wechsel bei Fälligkeit nicht bezahlen, kann der Inhaber des Wechsels direkt die Bank zur Zahlung der 20.000 € in Anspruch nehmen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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