top of page
Affiliate.png

Wechsel

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Wechsel ist ein streng förmliches Wertpapier, das eine unbedingte Anweisung enthält, eine bestimmte Geldsumme zu einem festgelegten Zeitpunkt an den Wechselnehmer zu zahlen. Seine Form und sein Inhalt sind gesetzlich vorgeschrieben. (vgl. Puke 2023, S. 294 f.)


Beispiel: Ein Großhändler verkauft Waren an einen Einzelhändler und stellt einen Wechsel über 10.000 Euro mit einer Zahlungsfrist von 90 Tagen aus. Der Einzelhändler verpflichtet sich, den Betrag am Fälligkeitstag an den Großhändler oder den jeweiligen Inhaber des Wechsels zu zahlen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page