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Wartezeit

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Wartezeit ist die Mindestdauer, die erfüllt sein muss, bevor ein Anspruch auf bestimmte Leistungen entsteht. Sie kommt unter anderem im Arbeitsrecht (z. B. beim Urlaubsanspruch), in der Sozialversicherung und in der privaten Versicherung vor. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 686)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erwirbt den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Beschäftigung beim Arbeitgeber. Diese sechs Monate stellen die Wartezeit dar.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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