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Warnfunktion

12. März
1 Min. Lesezeit

Die Warnfunktion einer Formvorschrift bedeutet, dass die Beteiligten darauf aufmerksam gemacht werden sollen, dass sie eine rechtlich wichtige und verbindliche Handlung vornehmen. (vgl. Fischer 2023, S. 104)


Beispiel: Die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags hat eine Warnfunktion, weil sie den Parteien deutlich macht, dass sie ein rechtlich besonders bedeutendes Geschäft abschließen.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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