Warenzeichen
Ein Warenzeichen bezeichnet ein rechtlich geschütztes Zeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Dazu können beispielsweise Wortmarken, Logos oder Symbole gehören. Der Inhaber des Warenzeichens darf es verwenden und kann gegen andere vorgehen, die ein verwechslungsfähiges Zeichen unberechtigt nutzen. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen lässt sein Logo als Marke eintragen. Ein anderes Unternehmen verwendet später ein nahezu identisches Logo für ähnliche Produkte. Der Markeninhaber kann dagegen rechtlich vorgehen und unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass das andere Unternehmen die Verwendung des Zeichens unterlässt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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